Quantitative und qualitative Erfassung Ihrer Umzugsgüter
Neben der quantitativen Erfassung des Umzugsgutes und dessen Unterteilung in verschiedene Produktgruppen (z.B. in Mobiliar und Technik), steht auch die Qualitätskontrolle auf Wiederverwendung nach gesetzlichen Vorschriften im Fokus. Hierfür beziehen wir uns auf Vorschriften, wie etwa der Arbeitsstättenverordnung, der Bildschirmrichtlinie und BGV A3. Sollten Ihre Umzugsgüter oder Teile hiervon dieser Prüfung nicht standhalten, können wir dem durch frühzeitige, zielgerichtete Steuerung von Zukäufen an Mobiliar, Technik etc., nicht nur entgegenwirken, sondern auch Kosten reduzieren. Die Inventarerfassung erfolgt bei uns mit moderner Datenbank-, Projektmanagement- und CAD-Software.
Sprechen Sie uns an unter +49 211 99 80 70 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
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