Faire Kalkulation mit allen Kostenpunkten für Ihren Umzug in Europa
Wenngleich die Schweiz nicht in der Europäischen Union ist, kann der Umzug mit persönlichem Hab und Gut zollfrei abgewickelt werden – wenn die erforderlichen Unterlagen vorliegen und Zollbestimmungen eingehalten werden. So können Sie unter anderem teure Zollgebühren und Steuern für Nachsendungen sparen, wenn diese bereits bei Ihrer Einreise als Importgut angegeben sind.
Wir sind ein Umzugsunternehmen, das Ihnen von Anfang an alle Kosten fair berechnet – nicht nur die Kosten für den reinen Transport und Umzug in die Schweiz, sondern auch für zum Beispiel Parkgenehmigungen. Damit können Sie nicht nur alle Formalitäten für den Umzug in die Schweiz uns überlassen, sondern wissen auch, was der Umzug kosten wird. Sie können sicher sein: Mit mehr als 60 Jahren Erfahrung haben wir für Sie an alles gedacht!
Senden Sie uns eine Anfrage über die Kontaktseite und wir besprechen gerne mit Ihnen alle Details zu Ihrem Umzug in die Schweiz.
Umzug in die Schweiz – die wichtigsten Fragen & Antworten!
Muss man das Umzugsgut beim Zoll vorher anmelden?
Es ist keine Anmeldung beim Zoll erforderlich. Wichtig ist, dass das Umzugsteam alle vollständigen Dokumente vorliegen hat, um das Umzugsgut zollfrei einführen zu können. Hierzu muss auch der PKW als Umzugsgut angegeben werden – auch wenn Sie mit diesem erst später einreisen.
Welche Unterlagen müssen vorliegen, wenn man von Deutschland in die Schweiz umziehen möchte?
Für den Umzug in die Schweiz ist vor allem das Zolldokument 18.44 für Übersiedlungsgut erforderlich (ausgefüllt und unterschrieben). Bei jedem Umzug ins Ausland – ob EU- oder Nicht-EU-Land – stellen wir für unsere Kunden eine Liste mit allen erforderlichen Unterlagen zusammen. Ferner stellen wir Ihnen die aktuellen Versionen der Zolldokumente zur Verfügung. Sie müssen sich selber nicht darum kümmern.
Die Dokumente liegen nicht vollständig zum Zeitpunkt des Umzugs in die Schweiz vor.
Was nun?
Ihr Umzugsgut kann dennoch in die Schweiz eingeführt werden. Hierzu wird eine provisorische Zollbehandlung vorgenommen und Sie müssen eine Sicherheitsleistung (Kaution) hinterlegen. Reichen Sie die fehlenden Dokumente innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach, erhalten Sie die Kaution zurück. In der Regel vermeiden wir es jedoch, dass Sie eine Kaution zahlen müssen und informieren Sie rechtzeitig über die Unterlagen.
Sie reisen erst ein paar Tage später an? Oder lassen sich Umzugsgut nachsenden?
Das Umzugsgut kann auch in mehreren Etappen in die Schweiz eingeführt werden. Allerdings muss hierzu sämtliches Umzugsgut bei der ersten Einfuhr – auf einer separaten Liste – angemeldet werden. Das gilt beispielsweise für Umzugsgut und persönliche Koffer, die Sie als Familie im privaten PKW einführen.
Wie lange darf die Einfuhr des Umzugsguts dauern?
Damit die Einfuhr zollfrei bleibt, muss sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlagerung stattfinden. Der Schweizer Zoll ist hier jedoch sehr großzügig und gewährt einen Zeitraum von 2 Jahren. Voraussetzung ist allerdings auch hier, dass das Umzugsgut schon vor der ersten Einfuhr mindestens 6 Monate in Ihrem Besitz war und Sie die erforderlichen Nachweise liefern.
Wie und wann wird der private PKW eingeführt?
In der Regel wird der private PKW – durch die Familie – getrennt vom übrigen Umzugsgut eingeführt. Das ist kein Problem, auch die Zollbehandlung an einer anderen Zollstelle (z. B. Ihrem neuen Wohnort) ist möglich. Voraussetzung ist, dass der PKW bereits bei der ersten Einfuhr angemeldet ist. Das übernimmt unser Umzugsteam für Sie.
Was ist bei der Einreise mit Haustieren zu beachten?
Alles, was keine gewerbliche Ware ist, ist privates, zollfreies Umzugsgut. Das gilt auch für Hunde, Katzen, Pferde und sonstige Haustiere. Auch hier gilt: Abgabefrei ist angemeldetes Umzugsgut, das auf der Packliste steht. Ungeachtet dessen müssen Besitzer veterinärrechtliche Bestimmungen berücksichtigen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie unter https://www.blv.admin.ch/blv/de/home.html.
Wenn Sie Interesse an einem individuellen Angebot zu Ihrem Umzug in die Schweiz haben, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail oder unter +49 211 99 80 70.
Wir beraten Sie persönlich zu den Anforderungen eines Umzugs in die Schweiz.
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